Sprinklertaugliche Stoffe bei Veranstaltungen
Beitrag vom 11.02.2026 - Patrick Dehmlein
Bitte beachten Sie, dass dieser Fachbeitrag ausschließlich der allgemeinen Information dient. Er ersetzt weder eine objektbezogene brandschutztechnische Bewertung noch die Abstimmung mit dem Betreiber, dem Brandschutzbeauftragten oder der zuständigen Genehmigungsstelle.
Ein besonderes Thema beim Brandschutz auf Veranstaltungen und Messen sind sogenannte sprinklertaugliche Stoffe. Auf Veranstaltungen sieht man häufig gespannte Stoffbahnen, dekorative Abhängungen oder großflächige Deckensegel – beispielsweise über Messeständen, Veranstaltungsflächen oder Hochzeitsdekorationen.
Befindet sich über diesen Flächen eine Sprinkleranlage, darf deren vorgesehene Schutzwirkung durch die Bespannung nicht beeinträchtigt werden. Das gilt unabhängig davon, ob der Stoff dauerhaft oder nur für eine einzelne Veranstaltung montiert wird.
Sprinkleranlagen werden für einen bestimmten Schutzbereich geplant. Eine geschlossene oder ungeeignete Bespannung kann verhindern, dass das Löschwasser den Brandbereich wie vorgesehen erreicht. Auch die Ausbreitung von Wärme und Rauch kann durch eine Abhängung verändert werden.
Schwer entflammbar ist nicht automatisch sprinklertauglich
Beim Brandverhalten und bei der Sprinklertauglichkeit handelt es sich um zwei unterschiedliche Themen.
Die Klassifizierungen nach DIN 4102-1 oder DIN EN 13501-1 beschreiben, wie sich ein Material bei einem Brand verhält. Eine Einstufung als schwer entflammbar sagt jedoch nicht automatisch aus, dass Wasser, Wärme und Rauch in ausreichendem Maß durch das Material gelangen können.
Ein Stoff kann daher die geforderte Brandschutzklasse erfüllen und trotzdem für eine horizontale Bespannung unter einer Sprinkleranlage ungeeignet sein.
Technische und organisatorische Grundlagen
Für Sprinkleranlagen sind unter anderem die einschlägigen Planungsregeln, beispielsweise DIN EN 12845 und VdS CEA 4001, relevant. Zusätzlich müssen das Brandschutzkonzept des Gebäudes, die Vorgaben des Betreibers und gegebenenfalls die jeweilige Versammlungsstättenverordnung berücksichtigt werden.
Auf Messen gelten darüber hinaus die Technischen Richtlinien der jeweiligen Messegesellschaft und häufig zusätzliche veranstaltungsspezifische Vorgaben. Textile Decken, Deckensegel und Abhängungen können deshalb anmelde- oder genehmigungspflichtig sein.
Typische Fehlannahmen
- „Es handelt sich nur um Dekoration und ist deshalb nicht kritisch.“
- „Der Stoff ist B1 und damit automatisch sprinklertauglich.“
- „Die Bespannung hängt nur für wenige Stunden.“
- „Ein grobmaschiger Stoff wird schon ausreichend Wasser durchlassen.“
- „Im Brandfall kann die Bespannung einfach schnell entfernt werden.“
Welche Stoffe können verwendet werden?
Als sprinklertauglich angebotene Stoffe sind häufig offenmaschige Netzgewebe. Durch ihre Struktur sollen Wasser, Wärme und Rauch möglichst wenig behindert werden. Viele dieser Materialien sind außerdem dehnbar, damit sie faltenfrei und mit einer definierten Spannung montiert werden können.
Entscheidend ist jedoch nicht allein die sichtbare Maschenweite. Maßgeblich sind die zum Produkt gehörenden Prüfunterlagen und die darin festgelegten Einsatz- und Montagebedingungen.
Solche Vorgaben können unter anderem betreffen:
- die zulässige Maschenstruktur oder den offenen Flächenanteil
- die maximale Größe einzelner Stofffelder
- Abstände zwischen mehreren Bespannungen
- den Abstand zu Sprinklerköpfen und anderen Einbauten
- die vorgesehene Vorspannung des Stoffes
- eine ausschließlich einlagige Montage
- die horizontale oder geneigte Einbaulage
- die Art der Befestigung und der verwendeten Unterkonstruktion
Es gibt keine pauschale Flächengrenze, die für jede Halle und jede Veranstaltung gilt. Manche Betreiber definieren bestimmte offene Flächenanteile, andere begrenzen die Größe zusammenhängender Felder oder fordern ab einer bestimmten überdeckten Fläche zusätzliche Maßnahmen.
Es geht nicht nur um die Wasserverteilung
Beim Begriff „sprinklertauglich“ denkt man zunächst vor allem daran, ob das Löschwasser durch den Stoff hindurchgelangt. Die Wasserverteilung ist jedoch nur ein Teil der Betrachtung.
Sprinklerköpfe werden durch Wärme aktiviert. Eine horizontale Bespannung kann die Ausbreitung von Wärme und Rauch verändern und dadurch die vorgesehene Auslösung der oberhalb montierten Sprinkler beeinflussen.
Zusätzlich kann sich unterhalb einer geschlossenen oder zu dichten Bespannung eine eigene Rauch- und Wärmeschicht bilden. Deshalb müssen Wasserdurchlässigkeit, Rauchdurchlässigkeit, Wärmetransport und die konkrete Einbausituation gemeinsam bewertet werden.
Sprinklerköpfe und Einbauten freihalten
Stoffe, Traversen, Scheinwerfer, Lautsprecher, Banner und andere Einbauten dürfen die Sprinklerköpfe nicht abschirmen oder deren vorgesehenen Sprühbereich beeinträchtigen.
Auch die unmittelbare Nähe zu Geräten mit hoher Wärmeentwicklung kann problematisch sein. Scheinwerfer, Heizgeräte und andere Wärmequellen sollten deshalb nicht ohne vorherige Abstimmung in der Nähe von Sprinklerköpfen montiert oder betrieben werden.
Mögliche zusätzliche Maßnahmen
Kann eine Deckenbespannung nicht als ausreichend offen bewertet werden, muss mit dem Betreiber und den zuständigen Fachplanern geklärt werden, ob und unter welchen Bedingungen sie dennoch ausgeführt werden darf.
Abhängig vom Veranstaltungsort und von der Größe der überdeckten Fläche können beispielsweise folgende Maßnahmen verlangt werden:
- zusätzliche Sprinkler unterhalb der Bespannung
- Rauchmelder oder eine zusätzliche Branddetektion unterhalb der Fläche
- zusätzliche geeignete Feuerlöscher
- eine ständig besetzte Brandwache oder Standbewachung
- eine Begrenzung der überdeckten Fläche
- festgelegte Abstände zwischen einzelnen Deckenfeldern
- zusätzliche Rauchabzugs- oder Lüftungsmaßnahmen
Welche Kombination erforderlich ist, kann nur objektbezogen festgelegt werden. Ein Rauchmelder ersetzt beispielsweise nicht automatisch den notwendigen Löschschutz durch eine Sprinkleranlage. Auch zusätzliche Sprinkler dürfen nur durch dafür qualifizierte Fachunternehmen geplant, installiert und an das vorhandene System angeschlossen werden.
Unterlagen für die Freigabe
Für eine Prüfung oder Freigabe können unter anderem folgende Unterlagen benötigt werden:
- Grundriss mit Lage und Größe der Bespannung
- Schnittzeichnung mit Montagehöhe und Abständen
- Produktdatenblatt des verwendeten Stoffes
- Nachweis über das Brandverhalten
- Prüfbericht oder Nachweis zur Sprinklertauglichkeit
- Montageanleitung des Herstellers
- Angaben zur Befestigung und Vorspannung
Die Unterlagen sollten frühzeitig eingereicht werden. Änderungen kurz vor dem Aufbau können zusätzliche Prüfungen, Umbauten oder im ungünstigsten Fall den vollständigen Verzicht auf die Bespannung erforderlich machen.
Fazit
Bei jeder horizontalen Bespannung unterhalb einer Sprinkleranlage sollte die mögliche Beeinträchtigung des Brandschutzes von Anfang an berücksichtigt werden.
Schwer entflammbar bedeutet nicht automatisch sprinklertauglich. Ebenso reicht es nicht aus, dass Wasser sichtbar durch ein Gewebe hindurchlaufen kann. Entscheidend sind das geprüfte Material, die konkrete Montage und die Zustimmung des Betreibers beziehungsweise der zuständigen Stelle.
Eine frühzeitige Abstimmung verhindert nicht nur Probleme bei der Abnahme, sondern stellt sicher, dass die vorhandene Sprinkleranlage ihre vorgesehene Schutzwirkung im Ernstfall erfüllen kann.
Weitere Grundlagen finden Sie in unserem Fachartikel zu den Brandschutzklassen.
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