Brandschutzklassen bei Veranstaltungen
Beitrag vom 10.02.2026 - Patrick Dehmlein
Brandschutz ist ein wesentliches Thema, mit dem sich jeder Verantwortliche im Veranstaltungsbereich auseinandersetzen sollte. Ein unkontrolliertes Feuer kann innerhalb kurzer Zeit zu einer lebensbedrohlichen Situation führen. Neben Flammen und Hitze stellen insbesondere Rauch sowie die mögliche Panik unter den Besuchern erhebliche Gefahren dar.
Ein wichtiges Ziel der Veranstaltungssicherheit besteht deshalb darin, die Entstehung und Ausbreitung eines Brandes möglichst zu verhindern. Dazu gehört unter anderem, nur Materialien einzusetzen, deren Brandverhalten für den jeweiligen Einsatzbereich geeignet und nachgewiesen ist.
Unterschiedliche Klassifizierungssysteme
Bei der Beschreibung des Brandverhaltens begegnen uns in Deutschland hauptsächlich zwei Systeme: die nationale Klassifizierung nach DIN 4102-1 und die europäische Klassifizierung nach DIN EN 13501-1.
Wichtig ist, dass die Bezeichnungen dieser beiden Systeme nicht einfach gleichgesetzt werden dürfen. Die DIN 4102-1 verwendet die Klassen A1, A2, B1, B2 und B3. Die DIN EN 13501-1 arbeitet dagegen mit den Euroklassen A1, A2, B, C, D, E und F sowie zusätzlichen Angaben zur Rauchentwicklung und zum brennenden Abtropfen.
Baustoffklassen nach DIN 4102-1
| Klasse | Bezeichnung | Grundsätzliche Bedeutung |
|---|---|---|
| A1 | Nichtbrennbar | Das Material leistet keinen nennenswerten Beitrag zu einem Brand. |
| A2 | Nichtbrennbar | Das Material kann geringfügige brennbare Bestandteile enthalten, gilt insgesamt aber als nichtbrennbar. |
| B1 | Schwerentflammbar | Das Material lässt sich schwerer entzünden und trägt nur begrenzt zur Brandausbreitung bei. |
| B2 | Normalentflammbar | Das Material kann sich bei einer geeigneten Zündquelle entzünden und weiterbrennen. |
| B3 | Leichtentflammbar | Das Material lässt sich leicht entzünden und kann erheblich zur schnellen Brandausbreitung beitragen. |
Euroklassen nach DIN EN 13501-1
Die europäische Norm verwendet die Klassen A1, A2, B, C, D, E und F. Zusätzlich können weitere Kennzeichnungen angegeben werden:
- s1 bis s3: Einstufung der Rauchentwicklung
- d0 bis d2: Einstufung des brennenden Abtropfens oder Abfallens
- fl: besondere Klassifizierung für Bodenbeläge
Eine europäische Klassifizierung kann beispielsweise als B-s1,d0 angegeben sein. Deshalb reicht es nicht aus, bei einem Produkt lediglich auf einen einzelnen Buchstaben zu achten. Entscheidend ist immer der vollständige Nachweis.
Was gilt bei Veranstaltungen?
Welche Anforderungen gelten, hängt unter anderem vom Veranstaltungsort, der Besucherzahl, der genehmigten Nutzung, dem jeweiligen Bundesland und dem konkreten Einsatzbereich des Materials ab.
Bei Versammlungsstätten, die unter die jeweilige Landes-Versammlungsstättenverordnung fallen, müssen Vorhänge von Bühnen und Szenenflächen in der Regel mindestens schwerentflammbar sein. Auch für Ausstattungen und Ausschmückungen wird grundsätzlich mindestens schwerentflammbares Material verlangt.
Für Requisiten können andere Anforderungen gelten. Außerdem bestehen für notwendige Flure, Treppenräume, Rettungswege, Deckenbekleidungen und Bodenbeläge teilweise strengere oder abweichende Vorgaben.
Typische Materialien und Gegenstände, deren Brandverhalten geprüft werden sollte, sind:
- Stehtischhussen
- Stretchhussen für Tische und Bänke
- Banner und bedruckte Werbeflächen
- Bühnenvorhänge und Bühnenmolton
- Dekostoffe und Raumteiler
- Bühnendächer und Planen
- Bodenbeläge und Teppiche
- Traversenbespannungen und Traversenhussen
- Kulissen und Bühnenaufbauten
- Dekorationen aus Holz, Kunststoff, Papier oder Schaumstoff
Zertifikat und Material müssen zusammenpassen
Ein vorhandener Nachweis ist nur dann hilfreich, wenn er eindeutig dem eingesetzten Produkt zugeordnet werden kann. Ein Zertifikat für einen bestimmten Bühnenmolton gilt nicht automatisch auch für einen ähnlich aussehenden Stoff eines anderen Herstellers.
Auch unterschiedliche Materialstärken, Beschichtungen, Farben oder nachträgliche Bearbeitungen können für die Einstufung relevant sein. Die Unterlagen sollten deshalb so aufbewahrt werden, dass sie bei einer Kontrolle schnell vorgelegt werden können.
Deckenbespannungen und Sprinkleranlagen
Bei Stoffen, Bannern oder Dekorationen unterhalb einer Decke muss zusätzlich geprüft werden, ob eine vorhandene Sprinkleranlage weiterhin wirksam arbeiten kann.
Große oder dicht ausgeführte Deckenbespannungen können verhindern, dass Löschwasser den Brandbereich erreicht. Deshalb sollte vor dem Einbau mit dem Betreiber der Veranstaltungsstätte, dem Verantwortlichen für den Brandschutz und gegebenenfalls der zuständigen Behörde geklärt werden, welche Materialien und Anordnungen zulässig sind.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Fachartikel: Sprinklertaugliche Stoffe.
Brandschutz im Außenbereich
Auch bei Veranstaltungen im Freien darf der Brandschutz nicht unterschätzt werden. Zwar können sich Rauch und Wärme im Freien anders verteilen als in einem geschlossenen Raum, gleichzeitig entstehen jedoch andere Risiken.
Wind kann Flammen verstärken und Funken über größere Entfernungen transportieren. Trockene Wiesen, Holzbauten, Zelte, Dekorationen und benachbarte Aufbauten können dadurch schnell gefährdet werden.
Besonders bei offenem Feuer, Heizstrahlern, Grills, Feuerschalen, pyrotechnischen Effekten oder Funkenmaschinen müssen ausreichende Sicherheitsabstände, geeignete Löschmittel und die örtlichen Wetterbedingungen berücksichtigt werden.
Rettungswege
Rettungswege und Notausgänge müssen jederzeit in der vorgesehenen Breite frei bleiben. Dekorationen, Cases, Kabel, Möbel oder technische Geräte dürfen diese Wege nicht einengen oder das Öffnen von Türen behindern.
Für Ausschmückungen in notwendigen Fluren und notwendigen Treppenräumen gelten besonders hohe Anforderungen. Dort kann nichtbrennbares Material vorgeschrieben sein.
Auch bei Bodenbelägen muss genau geprüft werden, welche Klassifizierung für den jeweiligen Bereich gilt. Deshalb ist die pauschale Aussage „B1 reicht überall“ nicht richtig.
Abstand zu Wärme- und Zündquellen
Selbst schwerentflammbare Materialien sind nicht automatisch feuerfest. Sie können sich bei ausreichender Hitze entzünden oder beschädigt werden.
Brennbare Materialien müssen deshalb ausreichend weit von Scheinwerfern, Heizstrahlern, offenem Feuer und anderen Wärmequellen entfernt sein. Dabei sind die Sicherheitsangaben des jeweiligen Geräteherstellers zu beachten.
Unsere Empfehlung für Veranstalter
Prüfen Sie für jedes Gewerk und jeden Einsatzort, welche Anforderungen tatsächlich gelten. Stimmen Sie Dekorationen, Bühnenaufbauten und Bespannungen frühzeitig mit dem Betreiber der Veranstaltungsstätte ab.
Lassen Sie sich von Lieferanten die erforderlichen Nachweise geben und achten Sie darauf, dass diese eindeutig zum verwendeten Produkt passen. Die Unterlagen sollten während der Veranstaltung verfügbar sein.
Bei größeren, ungewöhnlichen oder brandschutztechnisch anspruchsvollen Aufbauten sollten außerdem die verantwortliche Fachkraft, der Brandschutzbeauftragte und gegebenenfalls die zuständige Behörde einbezogen werden. Die verwendeten Materialien und die daraus entstehenden Risiken gehören auch in die Gefährdungsbeurteilung und das Sicherheitskonzept der Veranstaltung.
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