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Brandschutzklassen

Beitrag vom 11.02.2026 – Patrick Dehmlein



Brandschutzklassen


Brandschutz ist ein essenzielles Thema, über das jeder im Veranstaltungsbereich Bescheid wissen sollte. Feuer gehört zu den gefährlichsten Situationen, die auf einer Veranstaltung entstehen können. Die Folgen reichen von schweren Verletzungen bis hin zu Todesfällen. Gleichzeitig löst Feuer bei Menschen einen natürlichen Fluchtreflex aus – und genau dieser kann schnell zu Panik führen.

Unser oberstes Ziel in der Veranstaltungssicherheit ist es daher, unkontrolliertes Feuer zu vermeiden. Ein wesentlicher Bestandteil besteht darin, ausschließlich Materialien einzusetzen, die den geforderten Brandschutzklassen entsprechen.



Unterschiedliche Brandschutzklassen

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen nichtbrennbaren und brennbaren Baustoffen. Die rechtlichen Grundlagen finden sich in der DIN 4102-1, der EN 13501–1 sowie in der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) bzw. den jeweiligen Landesregelungen.

Nichtbrennbare Stoffe

  • A1 – vollständig nicht brennbar
  • A2 – praktisch nicht brennbar (minimaler brennbarer Anteil)

Brennbare Stoffe

  • B1 – schwer entflammbar
  • B2 – normal entflammbar
  • B3 – leicht entflammbar


Eigenschaft A1 A2 B1 (schwer entflammbar) B2 (normal entflammbar) B3 (leicht entflammbar)
Organische Bestandteile 0 % Gering (ca. ≤ 1–2 %) Mittel (häufig imprägniert oder veredelt) Deutlich vorhanden Sehr hoch
Brandverhalten Nicht brennbar, kein nennenswerter Beitrag zum Brand Praktisch nicht brennbar, nur minimale Beteiligung am Brand Schwer entflammbar, entzündet sich schwer und brennt nur begrenzt weiter Normal entflammbar, brennt bei Zündquelle und kann sich schneller ausbreiten Leicht entflammbar, entzündet sich sehr schnell und brennt unkontrolliert
Typische Einsatzbereiche Bereiche mit höchsten Brandschutz- anforderungen (z. B. Fluchtwege, tragende Bauteile, öffentliche Gebäude) Wände, Decken und Ausbauten in Bereichen mit hohen Brandschutz- anforderungen Bühnenbau, Dekorationen und Bespannungen im Innenraum, Messebau Bauteile oder Ausstattungen ohne erhöhte Anforderungen; im Veranstaltungsbereich nur eingeschränkt zulässig Im Veranstaltungsbereich in der Regel nicht zulässig
Typische Beispiele Beton, Naturstein, Glas, Stahl, Steinwolle Gipskartonplatten, Mineralwolle mit Bindemitteln, zementgebundene Faserplatten Bühnenmolton B1, imprägnierte Textilien, bestimmte Holzwerkstoffe mit B1-Nachweis Standard-Holzspanplatten, Kunststoffe ohne besondere Brandschutzausrüstung Dünne Schaumstoffe ohne Brandschutz, ungeprüfte Textilien, Papierdekorationen

Brandschutz Labor

Wichtig für Veranstaltungen

Bei Veranstaltungen ist es zwingend erforderlich, ausschließlich Materialien zu verwenden, die schwer entflammbar sind – also mindestens der Klasse B1 entsprechen. Das betrifft auf Bühnen vor allem Molton, Dekostoffe und Bespannungen. Viele Hersteller bieten günstige Varianten ohne Zertifizierung sowie höherwertige Stoffe mit B1-Zulassung an.

Beispiele für häufig verwendete Stoffe:

  • Stehtischhussen
  • Stretchhussen für Biertische
  • Roll-up-Banner
  • Bühnenrückwände (Molton)
  • Bühnendächer (Planen)
  • Bodenbeläge
  • Traversenbespannungen oder Traversenhussen
  • Bühnenbau-Elemente aus Holz oder Kunststoff

Indoor und Outdoor

Auch im Outdoor-Bereich darf der Brandschutz keinesfalls unterschätzt werden. Der häufige Irrtum lautet: „Draußen ist Feuer nicht so kritisch“. Tatsächlich erhöht besonders der Wind das Risiko erheblich: Ein kleiner Brandherd kann durch Windstoß schnell verstärkt werden, und Funkenflug kann auf andere Gewerke oder direkt in die Umgebung überspringen.


Rettungswege

In Bereichen der Flucht- und Rettungswege sowie direkt an Notausgängen sollten ausschließlich nicht brennbare Materialien (A1) eingesetzt werden. Auch textilartige Materialien können diese Anforderungen erfüllen, etwa glasfaserbasierte oder synthetische Gewebe – viele davon sogar individuell bedruckbar.


Unsere Empfehlung für Veranstalter

Wir empfehlen, für jedes Gewerk individuell zu prüfen, welche Brandschutzklasse notwendig ist. Bei Stoffen, Dekorationen und Bühnenbau ist eine B1-Zertifizierung zwingend erforderlich. Lassen Sie sich frühzeitig alle relevanten Zertifikate geben und fordern Sie Lieferanten auf, ein Brandschutz- bzw. Sicherheitskonzept oder eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) bereitzustellen.