Einnahmequellen für Veranstaltungen: Mehr als Eintritt und Gastronomie
Beitrag vom 23.06.2026 - Patrick Dehmlein
Veranstaltungen verursachen häufig erhebliche Kosten. Location, Technik, Personal, Sicherheit, Künstler, Werbung, Genehmigungen und Catering müssen bezahlt werden, bevor der erste Gast die Veranstaltung betreten hat.
Umso wichtiger ist es, sich nicht ausschließlich auf eine einzige Einnahmequelle zu verlassen. Viele erfolgreiche Veranstaltungen finanzieren sich aus mehreren kleineren und größeren Bausteinen.
Welche davon sinnvoll sind, hängt stark von der jeweiligen Veranstaltung ab. Ein Vereinsfest bietet andere Möglichkeiten als eine Messe, ein Konzert, eine Firmenveranstaltung oder ein Fachkongress. Trotzdem lassen sich viele Einnahmemodelle auf unterschiedliche Veranstaltungsarten übertragen.
1. Eintritts- und Teilnahmegebühren
Der Eintritt ist vermutlich die bekannteste Einnahmequelle einer Veranstaltung. Dabei muss es jedoch nicht immer nur einen einheitlichen Ticketpreis geben.
1.1 Reguläre Eintrittskarten
Der klassische Ticketverkauf eignet sich besonders für Konzerte, Shows, Partys, Festivals, Sportveranstaltungen, Vorträge und andere Veranstaltungen mit einem klar definierten Programm.
Der Ticketpreis sollte nicht ausschließlich nach dem Gefühl festgelegt werden. Veranstalter sollten kalkulieren, wie viele zahlende Gäste realistisch erwartet werden können und welcher Umsatz benötigt wird, um die Veranstaltung zu finanzieren.
1.2 Unterschiedliche Ticketkategorien
Statt nur einen Eintrittspreis anzubieten, können verschiedene Kategorien geschaffen werden:
- Standardticket
- ermäßigtes Ticket
- Familienticket
- Gruppenticket
- Tagesticket oder Mehrtagesticket
- Sitzplatz- und Stehplatztickets
- Tickets für unterschiedliche Bereiche
Wichtig ist, dass der Unterschied zwischen den Kategorien für die Gäste verständlich und nachvollziehbar bleibt.
1.3 Frühbucher- und Spätbuchertickets
Frühbuchertickets können dabei helfen, bereits vor der Veranstaltung Einnahmen zu erzielen und die erwartete Besucherzahl besser einzuschätzen.
Kurz vor der Veranstaltung kann der Preis dagegen steigen. Dieses Modell belohnt Gäste, die früh planen, und reduziert gleichzeitig das wirtschaftliche Risiko des Veranstalters.
1.4 VIP-, Premium- und Backstage-Tickets
Für bestimmte Zielgruppen können höherpreisige Zusatzangebote interessant sein. Dazu gehören beispielsweise:
- Zugang zu einem separaten Bereich
- reservierte oder besonders gute Sitzplätze
- Backstage-Führungen
- Meet-and-Greets
- Getränke oder Speisen im Ticketpreis
- separater Einlass ohne lange Wartezeit
- Garderobe oder Parkplatz inklusive
- exklusive Programmpunkte vor oder nach der Veranstaltung
1.5 Teilnahmegebühren für einzelne Programmpunkte
Nicht jeder Programmpunkt muss automatisch im allgemeinen Eintritt enthalten sein. Denkbar sind zusätzliche Gebühren für:
- Workshops
- Seminare
- Führungen
- Verkostungen
- Sportangebote
- praktische Kurse
- Wettbewerbe oder Turniere
Auf diese Weise kann der Grundpreis der Veranstaltung niedrig gehalten werden, während besonders interessierte Gäste gezielt zusätzliche Angebote buchen.
2. Gastronomie und Verpflegung
2.1 Verkauf von Speisen und Getränken
Getränke und Speisen gehören bei vielen Veranstaltungen zu den wichtigsten Einnahmequellen. Entscheidend ist jedoch nicht nur der Verkaufspreis. Einkauf, Personal, Kühlung, Geschirr, Kassensystem, Ausschankflächen und mögliche Verluste müssen in die Kalkulation einbezogen werden.
Ein großes Angebot ist dabei nicht automatisch besser. Eine kleinere Auswahl, die schnell ausgegeben werden kann und eine gute Marge bietet, kann wirtschaftlich sinnvoller sein als eine umfangreiche Speisekarte.
2.2 Essens- und Getränkepakete
Verpflegung kann bereits mit dem Ticket verkauft werden. Beispiele dafür sind:
- Ticket inklusive Begrüßungsgetränk
- Getränkepauschale
- Frühstücks- oder Mittagspaket
- Familienpaket mit Speisen und Getränken
- VIP-Ticket inklusive Catering
Solche Pakete schaffen frühzeitig planbare Einnahmen und erleichtern unter Umständen auch die Mengenplanung.
2.3 Standgebühren oder Umsatzbeteiligung
Veranstalter müssen die Gastronomie nicht zwingend selbst betreiben. Externe Caterer, Foodtrucks oder Getränkestände können eine feste Standgebühr bezahlen.
Alternativ kann eine Beteiligung am Umsatz vereinbart werden. Auch eine Kombination aus niedriger Grundgebühr und zusätzlicher Umsatzbeteiligung ist möglich.
2.4 Pfand- und Mehrwegsysteme
Pfandsysteme sind in erster Linie ein organisatorisches Instrument und sollten nicht als eigentliche Einnahmequelle betrachtet werden. Nicht eingelöstes Pfand kann zwar beim Veranstalter verbleiben, sollte aber nicht fest in die Finanzierung eingeplant werden.
3. Sponsoring und Partnerschaften
3.1 Finanzsponsoring
Beim klassischen Sponsoring stellt ein Unternehmen Geld zur Verfügung und erhält dafür eine vereinbarte Gegenleistung.
Diese Gegenleistung kann beispielsweise aus Logo-Präsenz, Werbeflächen, Erwähnungen, Eintrittskarten oder einer sichtbaren Einbindung in das Programm bestehen.
Sinnvoll sind klar definierte Sponsoringpakete, zum Beispiel:
- Hauptsponsor
- Premiumpartner
- Veranstaltungspartner
- Unterstützer
- lokaler Förderer
3.2 Sachsponsoring
Ein Sponsor muss nicht zwingend Geld bezahlen. Auch Sach- und Dienstleistungen können das Veranstaltungsbudget deutlich entlasten.
Mögliche Leistungen sind unter anderem:
- Getränke oder Lebensmittel
- Fahrzeuge und Transporte
- Drucksachen
- Hotelzimmer
- Werbemittel
- Technik oder Ausstattung
- Arbeitsleistung und Personal
- Materialien für Dekoration oder Aufbau
Sachsponsoring erzeugt nicht unmittelbar zusätzliche Einnahmen. Es kann jedoch Kosten reduzieren und dadurch den finanziellen Erfolg der Veranstaltung verbessern.
3.3 Sponsoring einzelner Bereiche
Nicht immer muss die gesamte Veranstaltung gesponsert werden. Einzelne Bestandteile können eigene Partner erhalten:
- Bühne
- Kinderbereich
- Workshopraum
- Garderobe
- Fotowand
- Livestream
- WLAN
- Shuttle-Service
- Ladestation für Smartphones
- Ruhe- oder Networkingbereich
Ein Unternehmen kann beispielsweise als Partner einer Bühne auftreten, ohne Hauptsponsor der gesamten Veranstaltung zu sein. Dadurch entstehen zusätzliche, kleinere Sponsoringmöglichkeiten.
3.4 Namensrechte
Bei größeren Veranstaltungen können Namensrechte vergeben werden. Dabei trägt eine Bühne, ein Wettbewerb, eine Lounge oder ein Programmpunkt den Namen eines Sponsors.
Solche Partnerschaften sollten zur Veranstaltung und zur Zielgruppe passen. Zu viele Sponsorennamen können das Programm unübersichtlich und beliebig wirken lassen.
4. Werbung und mediale Präsenz
4.1 Werbeflächen auf dem Veranstaltungsgelände
Sichtbare Flächen können an Unternehmen vermietet werden. Dazu gehören beispielsweise:
- Banner an Zäunen oder Absperrungen
- Werbung an Bühnen
- Beachflags
- Werbeflächen an Ein- und Ausgängen
- Branding an Tischen oder Stehtischen
- Werbung auf Absperrgittern
- Logos auf digitalen Anzeigen und Displays
- Werbung auf Eintrittsbändern oder Tickets
4.2 Anzeigen im Programmheft
Ein Programmheft kann neben Informationen zur Veranstaltung auch bezahlte Anzeigen enthalten. Unterschiedliche Preise sind beispielsweise für ganze Seiten, halbe Seiten, besondere Platzierungen oder die Rückseite möglich.
Gerade bei regionalen Veranstaltungen kann ein Programmheft für lokale Unternehmen interessant sein, weil damit eine klar definierte Zielgruppe erreicht wird.
4.3 Veranstaltungszeitung oder Sonderausgabe
Bei größeren oder mehrtägigen Veranstaltungen kann eine eigene Veranstaltungszeitung entstehen. Diese kann Rückblicke, Interviews, Lagepläne, Zeitpläne und Hintergrundberichte enthalten.
Finanziert werden kann sie durch Anzeigen, Sponsoring oder einen Verkaufspreis. Auch eine Zusammenarbeit mit einer regionalen Zeitung oder einem Verlag ist denkbar.
4.4 Werbung auf Website, App und Ticketsystem
Digitale Werbeflächen werden häufig übersehen. Sponsoren und Partner können auf verschiedenen Kanälen eingebunden werden:
- Veranstaltungswebsite
- Ticketshop
- Bestätigungsmails
- Event-App
- digitale Lagepläne
- Livestream
- digitale Pausenfolien
- Newsletter
Dabei sollte Werbung klar erkennbar bleiben und die eigentlichen Informationen für die Gäste nicht verdrängen.
4.5 Gesponserte Inhalte
Unternehmen können auch redaktionell oder inhaltlich in die Veranstaltung eingebunden werden. Möglich sind beispielsweise ein gesponsertes Interview, eine Themenfläche, ein Workshop oder eine moderierte Gesprächsrunde.
Voraussetzung ist eine klare Kennzeichnung. Inhalt und Sponsor sollten außerdem glaubwürdig zur Veranstaltung passen.
5. Aussteller, Verkaufsstände und vermietete Flächen
5.1 Standgebühren
Händler, Vereine, Unternehmen und Organisationen können für einen Informations- oder Verkaufsstand eine Standgebühr bezahlen.
Der Preis kann sich unter anderem richten nach:
- Größe der Fläche
- Lage auf dem Gelände
- Dauer der Veranstaltung
- erwarteter Besucherzahl
- Strom- und Wasserbedarf
- mitgelieferter Ausstattung
5.2 Vermietung kompletter Messestände
Bei Messen können Veranstalter nicht nur eine leere Fläche, sondern einen vollständig ausgestatteten Stand vermieten.
Das Angebot kann Standbau, Bodenbelag, Beleuchtung, Strom, Möbel, Beschriftung und Reinigung enthalten. Für Aussteller ist das komfortabel, weil sie keine eigene Infrastruktur organisieren müssen.
5.3 Besondere Platzierungen
Stark frequentierte Flächen können teurer angeboten werden als Randbereiche. Beispiele sind Standplätze direkt am Eingang, an der Hauptbühne, bei der Gastronomie oder an zentralen Laufwegen.
5.4 Pop-up-Flächen und kurzfristige Präsentationen
Nicht jedes Unternehmen benötigt einen Stand für den gesamten Veranstaltungstag. Kleinere Präsentationsflächen können auch stundenweise vermietet werden.
Das kann insbesondere für Produktvorführungen, Start-ups, lokale Unternehmen oder wechselnde Aktionen interessant sein.
5.5 Exklusive Branchenrechte
Ein Aussteller kann gegen einen höheren Preis Exklusivität innerhalb einer Produktgruppe erhalten. Beispielsweise könnte nur eine Brauerei, eine Versicherung oder ein Fahrzeughersteller in der jeweiligen Branche vertreten sein.
Dieses Modell sollte vorsichtig eingesetzt werden, da eine zu weitreichende Exklusivität andere Einnahmemöglichkeiten einschränken kann.
6. Verkauf von Produkten und Merchandising
6.1 Klassisches Merchandising
Typische Artikel sind:
- T-Shirts und Hoodies
- Kappen und Mützen
- Tassen und Trinkflaschen
- Aufkleber
- Schlüsselanhänger
- Poster
- Stoffbeutel
- limitierte Erinnerungsstücke
Besonders interessant werden solche Produkte, wenn sie einen echten Bezug zur Veranstaltung besitzen und nicht nur mit einem beliebigen Logo bedruckt sind.
6.2 Limitierte Sondereditionen
Produkte mit begrenzter Stückzahl können einen zusätzlichen Kaufanreiz schaffen. Denkbar sind Artikel mit Jahreszahl, Künstlernamen, Unterschriften, einer fortlaufenden Nummer oder einem nur vor Ort erhältlichen Motiv.
6.3 Kooperationen mit lokalen Herstellern
Eine Veranstaltung kann gemeinsam mit regionalen Unternehmen eigene Produkte entwickeln. Beispiele sind ein Veranstaltungsgetränk, eine besondere Speise, ein regionales Geschenkset oder ein gemeinsam gestalteter Artikel.
Die Einnahmen können geteilt werden. Gleichzeitig profitieren beide Seiten von der gegenseitigen Reichweite.
6.4 Fotos, Videos und Erinnerungen
Je nach Veranstaltung können professionelle Erinnerungsprodukte verkauft werden:
- gedruckte Veranstaltungsfotos
- personalisierte Fotobox-Ausdrucke
- Gruppenbilder
- Videoaufzeichnungen
- digitale Highlight-Videos
- Aufzeichnungen von Vorträgen oder Aufführungen
Vor der Veröffentlichung und dem Verkauf von Aufnahmen müssen die erforderlichen Einwilligungen, Nutzungsrechte und datenschutzrechtlichen Vorgaben geklärt werden.
7. Zusatzleistungen und Komfortangebote
7.1 Garderobe, Schließfächer und Aufbewahrung
Eine bewachte Garderobe oder Schließfächer können gegen Gebühr angeboten werden. Besonders bei Veranstaltungen in der kalten Jahreszeit oder bei längerer Aufenthaltsdauer kann daraus ein sinnvoller Service entstehen.
7.2 Parkplätze und Shuttle-Service
Reservierte Parkplätze, bevorzugte Stellflächen oder ein organisierter Shuttle-Service können separat berechnet oder in Premiumtickets integriert werden.
7.3 Sitzplatzreservierungen
Auch bei grundsätzlich freiem Eintritt können besonders gute oder garantierte Plätze gegen eine Reservierungsgebühr angeboten werden.
Das eignet sich beispielsweise für Festzelte, Shows, Vorführungen, Podiumsdiskussionen oder Veranstaltungen mit begrenzten Sitzmöglichkeiten.
7.4 Fast Lane und bevorzugter Einlass
Ein separater Eingang oder ein früherer Zutritt kann Teil eines Premiumangebots sein. Voraussetzung ist, dass dadurch keine unnötigen Nachteile für reguläre Gäste entstehen.
7.5 Vermietung von Besprechungsräumen
Auf Kongressen und Messen können Unternehmen zusätzliche Räume für Besprechungen, Bewerbungsgespräche, Produktpräsentationen oder Kundentermine buchen.
7.6 Technik- und Servicepakete
Aussteller, Speaker und Partner benötigen häufig zusätzliche Leistungen. Diese können kostenpflichtig angeboten werden:
- Bildschirme und Präsentationstechnik
- Mikrofone und Beschallung
- zusätzliche Stromanschlüsse
- Beleuchtung
- Möbel
- Lagerflächen
- Reinigung
- Auf- und Abbauhilfe
- Druck- und Beschriftungsservice
- Transport innerhalb des Geländes
Dabei sollte transparent dargestellt werden, welche Leistung im Grundpreis enthalten ist und welche Leistungen zusätzlich berechnet werden.
8. Einnahmequellen auf Messen und Kongressen
8.1 Bezahlte Speakerslots
Unternehmen können gegen Bezahlung einen eigenen Vortrag, Workshop oder eine Produktpräsentation erhalten. Solche Programmpunkte sind auf vielen Fachmessen ein Bestandteil der Aussteller- und Sponsoringpakete.
Sie sollten klar als gesponserter Beitrag oder Unternehmenspräsentation gekennzeichnet werden. Andernfalls kann die Glaubwürdigkeit des übrigen Fachprogramms leiden.
8.2 Gesponserte Workshops und Diskussionsrunden
Statt eines reinen Werbevortrags kann ein Sponsor einen Workshop, eine Diskussionsrunde oder ein Fachforum unterstützen. Dadurch entsteht im besten Fall sowohl ein Mehrwert für die Gäste als auch eine sichtbare Platzierung für das Unternehmen.
8.3 Lead-Erfassung und Badge-Scanner
Aussteller möchten häufig erfassen, mit welchen Besuchern sie gesprochen haben. Dafür können Scan-Apps oder Lesegeräte für Besucherausweise angeboten werden.
Der Aussteller erhält damit eine strukturierte Möglichkeit zur Kontakterfassung. Die Verarbeitung und Weitergabe personenbezogener Daten muss jedoch transparent, freiwillig und datenschutzkonform erfolgen.
8.4 Kostenpflichtiges WLAN
Ein Basiszugang kann kostenfrei angeboten werden, während Aussteller für besonders stabile Verbindungen, eigene Netzwerke, höhere Bandbreiten oder kabelgebundene Anschlüsse bezahlen.
Gerade für Livestreams, Produktdemonstrationen und größere Messestände kann ein garantierter Anschluss einen erheblichen Wert besitzen.
8.5 Erweiterte Ausstellerprofile
In einer Messe-App oder auf der Veranstaltungswebsite können unterschiedliche Profile angeboten werden. Ein kostenpflichtiges Premiummodell könnte zusätzliche Bilder, Videos, Dokumente, Terminbuchungen oder eine bessere Platzierung enthalten.
8.6 Termin- und Matchmaking-Funktionen
Fachbesucher und Aussteller können über eine Plattform gezielt miteinander vernetzt werden. Erweiterte Funktionen wie priorisierte Kontaktvorschläge, zusätzliche Termine oder eigene Gastgeberbereiche können Bestandteil eines Premiumangebots sein.
8.7 Zusatzkarten und Ausstellerausweise
Im Standpreis kann nur eine bestimmte Anzahl an Ausstellerausweisen enthalten sein. Weitere Ausweise, Parktickets, Aufbautickets oder Abendveranstaltungen können zusätzlich verkauft werden.
9. Förderungen, Zuschüsse und Spenden
9.1 Öffentliche Förderprogramme
Je nach Veranstaltung können Fördermittel von Kommunen, Landkreisen, Bundesländern, Kulturstellen oder anderen öffentlichen Einrichtungen infrage kommen.
Gefördert werden beispielsweise kulturelle, soziale, sportliche, touristische oder bildungsbezogene Projekte. Voraussetzungen, Fristen und Nachweispflichten unterscheiden sich jedoch erheblich.
9.2 Zuschüsse von Gemeinden und Verbänden
Regionale Veranstaltungen können unter Umständen durch Gemeinden, Tourismusverbände, Sportverbände oder Vereinsstrukturen unterstützt werden.
Neben Geldleistungen sind auch die Bereitstellung von Flächen, Bauhofleistungen, Absperrungen oder Infrastruktur denkbar.
9.3 Spenden
Bei gemeinnützigen oder sozialen Veranstaltungen können freiwillige Spenden eine wichtige Einnahmequelle darstellen.
Spendenboxen, digitale Zahlungswege oder konkrete Spendenziele können den Gästen den Zweck der Sammlung verdeutlichen.
9.4 Crowdfunding
Neue Veranstaltungsformate können vorab durch viele kleinere Unterstützer finanziert werden. Als Gegenleistung können Tickets, besondere Erlebnisse, limitierte Produkte oder eine namentliche Nennung angeboten werden.
Gleichzeitig zeigt eine Crowdfunding-Kampagne, ob grundsätzlich genügend Interesse an der Veranstaltung besteht.
10. Gewinnspiele, Wettbewerbe und Aktionen
10.1 Teilnahmegebühren für Wettbewerbe
Für Turniere, Wettbewerbe, Rennen, Ausstellungen oder Talentformate kann eine Teilnahmegebühr erhoben werden.
Diese Gebühr kann Organisationskosten, Startunterlagen, Wertungen oder Teilnehmerleistungen abdecken.
10.2 Tombola und Verlosungen
Eine Tombola kann zusätzliche Einnahmen erzielen, insbesondere wenn Preise von Sponsoren oder regionalen Unternehmen bereitgestellt werden.
Dabei müssen die jeweils geltenden rechtlichen und steuerlichen Vorgaben beachtet werden.
10.3 Geschicklichkeits- und Mitmachangebote
Kleine kostenpflichtige Aktionen können in das Veranstaltungskonzept integriert werden:
- Torwandschießen
- Quizformate
- Simulatoren
- Geschicklichkeitsspiele
- Fotoaktionen
- Wettbewerbe mit Sofortpreisen
Solche Angebote sollten zur Zielgruppe passen und dürfen nicht den Eindruck erwecken, dass Gäste nach dem Eintritt für jeden einzelnen Programmpunkt erneut bezahlen müssen.
11. Digitale und langfristige Einnahmequellen
11.1 Livestream-Tickets
Veranstaltungen können zusätzlich online übertragen werden. Gäste, die nicht vor Ort teilnehmen können, erwerben ein digitales Ticket.
Dieses Modell eignet sich vor allem für Fachvorträge, Kongresse, Schulungen, Shows und Veranstaltungen mit überregionalem Publikum.
11.2 Aufzeichnungen und Mediathek
Vorträge, Workshops und Programmpunkte können nach der Veranstaltung als Aufzeichnung oder zeitlich begrenzter Mediathekzugang verkauft werden.
Dafür müssen die entsprechenden Bild-, Ton- und Nutzungsrechte vorab vereinbart werden.
11.3 Digitale Zusatzunterlagen
Ergänzende Inhalte können separat angeboten werden:
- Präsentationen
- Checklisten
- Vorlagen
- Fachunterlagen
- Video-Tutorials
- Zusammenfassungen
- Teilnahmebescheinigungen
11.4 Mitgliedschaft oder Veranstaltungsabo
Bei wiederkehrenden Formaten kann aus einzelnen Besuchern eine dauerhafte Community entstehen. Mitglieder bezahlen einen monatlichen oder jährlichen Beitrag und erhalten dafür beispielsweise vergünstigte Tickets, frühzeitigen Zugang oder exklusive Inhalte.
11.5 Jahreskarten und Veranstaltungspakete
Veranstalter mit mehreren Terminen können Jahreskarten, Mehrfachkarten oder Themenpakete verkaufen. Dadurch entsteht bereits frühzeitig Umsatz und eine stärkere Bindung an die Veranstaltungsreihe.
12. Ungewöhnliche und kreative Einnahmequellen
12.1 Gesponserte Servicebereiche
Bereiche, die für Gäste einen echten Nutzen haben, können gezielt durch Partner finanziert werden.
Denkbar sind:
- kostenlose Smartphone-Ladestation eines Energieversorgers
- Ruhebereich eines Möbelhauses
- Wasserstation eines regionalen Versorgers
- Familienbereich eines Spielwarenhändlers
- Fahrradparkplatz eines Fahrradhändlers
- Reparaturstation eines örtlichen Handwerksbetriebs
Der Sponsor wird sichtbar, während gleichzeitig das Angebot der Veranstaltung verbessert wird.
12.2 Persönliches Veranstaltungs-Souvenir
Gäste können nach der Veranstaltung ein individuell erstelltes Erinnerungsprodukt kaufen. Das könnte beispielsweise ein Foto mit persönlichem Namen, eine kurze Videozusammenfassung oder ein digital gestaltetes Veranstaltungsplakat sein.
12.3 Kuratierte Kleingruppen und Führungen
Neben dem normalen Programm können kleine, kostenpflichtige Gruppen angeboten werden. Beispiele sind eine Führung hinter die Kulissen, eine Technikführung, eine Tour mit einem Künstler oder ein moderierter Rundgang über eine Messe.
12.4 Exklusive Zeitfenster
Vor der regulären Öffnung kann ein begrenztes Zeitfenster für Fotografen, Sammler, Fachbesucher oder besonders interessierte Gäste angeboten werden.
Diese erhalten früheren Zugang, mehr Ruhe und gegebenenfalls eine persönliche Betreuung.
12.5 Mikro-Sponsoring für einzelne Gegenstände
Nicht nur große Bereiche können gesponsert werden. Auch kleinere Elemente lassen sich sichtbar einem Partner zuordnen:
- Sitzbänke
- Wegweiser
- Trinkwasserstellen
- Programmtafeln
- Namensschilder
- Mehrwegbecher
- Regenschirme oder Sonnenschutz
Dadurch entstehen auch für kleinere Unternehmen bezahlbare Sponsoringmöglichkeiten.
12.6 Umsatzbeteiligung an vermittelten Leistungen
Veranstalter können mit Hotels, Taxiunternehmen, Fotografen, Caterern oder touristischen Anbietern zusammenarbeiten.
Wird eine Leistung über die Veranstaltungsseite oder das Ticketsystem gebucht, kann eine vorher vereinbarte Vermittlungsprovision entstehen. Solche Modelle müssen für die Gäste transparent dargestellt werden.
12.7 Bezahlte Produktpremieren
Ein Unternehmen kann eine Veranstaltung nutzen, um ein neues Produkt erstmals öffentlich zu präsentieren.
Statt lediglich einen Stand zu buchen, erhält das Unternehmen eine inszenierte Premiere, eine moderierte Vorstellung oder einen festen Zeitpunkt auf der Hauptfläche.
12.8 Branchen- oder Besucherauswertungen
Bei Fachveranstaltungen können anonymisierte Erkenntnisse über Interessen, Themen und Besucherströme für Aussteller interessant sein.
Denkbar ist ein nach der Veranstaltung erstellter Bericht mit allgemeinen Auswertungen, beispielsweise zu stark besuchten Themen oder Programmpunkten. Personenbezogene Daten dürfen dabei nicht ohne Rechtsgrundlage weitergegeben werden.
12.9 Nachträgliche Verlängerung der Veranstaltung
Nach dem offiziellen Programm kann ein zusätzlicher, separat buchbarer Programmpunkt angeboten werden.
Das könnte ein Abendessen, eine Aftershow-Veranstaltung, ein vertiefender Workshop oder eine exklusive Gesprächsrunde sein. So wird die vorhandene Infrastruktur länger genutzt, ohne eine vollständig neue Veranstaltung organisieren zu müssen.
12.10 Patenschaften für Programmpunkte
Gäste, Unternehmen oder Unterstützer können die Patenschaft für einen bestimmten Programmpunkt übernehmen.
Das eignet sich beispielsweise für kulturelle Veranstaltungen, Vereinsprojekte oder Bühnenprogramme. Der Pate kann – sofern gewünscht – im Programm oder bei der Anmoderation genannt werden.
13. Mehrere Einnahmequellen sinnvoll kombinieren
Eine Veranstaltung sollte möglichst nicht vollständig von einer einzigen Einnahmequelle abhängig sein. Fallen weniger Ticketverkäufe an als erwartet oder zieht sich ein Sponsor kurzfristig zurück, kann sonst die gesamte Finanzierung gefährdet sein.
Ein mögliches Finanzierungsmodell könnte sich beispielsweise zusammensetzen aus:
- Eintrittskarten
- Gastronomie
- zwei oder drei Sponsoren
- Standgebühren
- Anzeigen im Programmheft
- Premiumtickets
- öffentlicher Förderung
Dabei sollte jede Einnahmequelle realistisch kalkuliert werden. Sponsoringzusagen, Fördermittel und erwartete Verkaufszahlen sind erst dann verlässlich, wenn sie tatsächlich vereinbart oder bestätigt wurden.
Fazit
Eintritt und Gastronomie sind nur zwei von vielen Möglichkeiten, mit einer Veranstaltung Einnahmen zu erzielen. Sponsoring, Werbeflächen, Ausstellergebühren, Premiumangebote, digitale Inhalte und kostenpflichtige Services können das Finanzierungskonzept sinnvoll ergänzen.
Entscheidend ist nicht, möglichst viele Gebühren einzuführen. Die einzelnen Angebote müssen zur Zielgruppe, zum Charakter der Veranstaltung und zum tatsächlichen Nutzen für Gäste, Sponsoren oder Aussteller passen.
Besonders stabil wird eine Veranstaltung meist dann, wenn sie auf mehreren nachvollziehbaren Einnahmequellen basiert und nicht von einem einzigen großen Geldgeber oder einer optimistischen Besucherprognose abhängig ist.
Technik und Ablauf frühzeitig abstimmen
Wenn Sie eine Veranstaltung planen und Unterstützung bei Licht, Ton, Bühne oder Videotechnik benötigen, können wir die Anforderungen gerne gemeinsam durchgehen.
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